AGBs

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Hausmeisterdienstleistungen zwischen VEDA Dienstleistungen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht in einzelnen Klauseln eine Differenzierung erfolgt.

§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (per Brief oder E-Mail) oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Leistungsverzeichnis bzw. Angebot. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des vereinbarten Umfangs bedürfen der Schriftform. Leistungen, die nicht ausdrücklich vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert vergütet.

§ 3 Leistungserbringung
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen fachgerecht, ordnungsgemäß und termingerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Gebäudereinigung. Hierfür setzt der Auftragnehmer qualifiziertes und zuverlässiges Personal ein.
3.2 Der Auftragnehmer stellt die zur Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte sowie die üblichen Reinigungsmittel, Geräte und Maschinen, soweit nicht abweichend vereinbart. Wasser und Strom am Objekt dürfen vom Auftragnehmer für die Dienstleistung unentgeltlich genutzt werden.
3.3 Stellt der Auftragnehmer bei Leistungsbeginn oder -durchführung besondere Umstände fest, die eine sachgemäße Reinigung beeinträchtigen (z. B. unerwartete Verunreinigungen, Materialempfindlichkeiten oder Gefahrenstellen), wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren und Vorschläge zur Problemlösung unterbreiten.
3.4 Der Auftragnehmer bemüht sich um personelle Kontinuität. Bei unvermeidbaren Personalwechseln oder Personalausfällen (z. B. Krankheit) sorgt der Auftragnehmer für gleichwertig qualifizierten Ersatz, sodass die vertraglichen Leistungen weiterhin ordnungsgemäß erfüllt werden.
3.5 Nach Ausführung der Reinigungsarbeiten sorgt der Auftragnehmer dafür, dass das Objekt im vereinbarten Zustand hinterlassen wird (z. B. Fenster geschlossen, Lichter ausgeschaltet, Alarmanlagen gemäß Absprache aktiviert).

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vorliegen (z. B. Besonderheiten des Objekts, Ansprechpartner vor Ort, Sicherheitsvorschriften). Er gewährt dem Reinigungspersonal zum vereinbarten Zeitpunkt freien Zugang zu den zu reinigenden Flächen.
4.2 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich die zur Durchführung der Reinigung erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsmittel zur Verfügung, insbesondere Wasser und Strom. Sofern erforderlich, ist dem Auftragnehmer ein geeigneter Raum zum Umkleiden, zur Aufbewahrung von Geräten oder Materialien zur Verfügung zu stellen.
4.3 Der Auftraggeber hat wertvolle oder empfindliche Gegenstände in den zu reinigenden Bereichen in zumutbarer Weise zu sichern oder auf besondere Gefahren hinzuweisen. Besondere Vorschriften am Objekt (z. B. Alarmanlagen, Zutrittsbeschränkungen, empfindliche Oberflächen) sind dem Auftragnehmer vor Leistungsbeginn mitzuteilen.
4.4 Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Schlüssel, Zugangskarten oder Codes, so erfolgt dies auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, überlassene Zugangsmittel sorgfältig aufzubewahren, nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden und sie nach Beendigung des Vertrags unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag oder Angebot festgelegten Umfang der Leistungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.2 Laufende Leistungen (z. B. regelmäßige Unterhaltsreinigungen) werden – soweit nicht anders vereinbart – monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Einzelleistungen oder Sonderaufträge können unmittelbar nach Erbringung berechnet werden.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Verzugsfall Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten geltend zu machen.
5.4 Ändern sich während der Vertragsdauer wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Löhne aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Vorgaben, Materialkosten) und führt dies zu einer erheblichen Kostensteigerung, kann der Auftragnehmer eine angemessene Anpassung der Vergütung verlangen. Eine solche Preisänderung wird dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt und begründet. Übersteigt die Erhöhung den regelmäßigen Kostenanstieg deutlich, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zum Inkrafttreten der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.

§ 6 Haftung des Auftragnehmers
6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.2 Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden abdeckt. Schäden hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntnis, anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Schadensanzeige schuldhaft, entfällt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers für den eingetretenen Schaden.
6.3 Soweit Schäden darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer fehlerhafte Anweisungen erteilt, besondere vom Auftraggeber gestellte Reinigungsmittel verwendet wurden oder der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nach § 4 nicht nachgekommen ist, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, sofern den Auftragnehmer kein eigenes Verschulden trifft.
6.4 Bei Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln, Zugangskarten oder anderen vom Auftraggeber überlassenen Zugangsmedien haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – beispielsweise für den Austausch von Schließanlagen – sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Die Vertragslaufzeit wird individuell im Vertrag vereinbart. Sofern nichts Abweichendes geregelt ist, gilt der Reinigungsvertrag als unbefristet geschlossen.
7.2 Ein unbefristeter Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) gekündigt werden. Gesetzliche Rechte zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
7.3 Bei Verträgen mit fester Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit dem vereinbarten Endtermin, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern keine Verlängerung schriftlich vereinbart wird.
7.4 Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei der Gegenseite maßgeblich.

§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

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